
Luftreinigungsanlagen von AR Filtrazioni entsprechen vollständig den italienischen und europäischen Normen ISO EN 16890 (EX EN779) & EN 1822.
AR Filtrazioni ist Hersteller von Filteranlagen gegen Ölnebel, Rauch und Staub, seit 25 Jahren auf dem internationalen Markt und Mitglied von UNIARIA, einer Vereinigung der Hersteller von Luftreinigungsanlagen.
Mit diesem Artikel möchte AR Filtrazioni den Unternehmen und ihren Umweltberatern eine vereinfachte Lektüre der italienischen Vorschriften in Bezug auf Luftreiniger, die auf Maschinen montiert werden und die die abgesaugte und gefilterte Luft zurück in die Arbeitsumgebung leiten.
VORSCHRIFTEN IN BEZUG AUF LUFTREINIGER DIE AUF MASCHINEN MONTIERT WERDEN, EMISSIONEN ABSAUGEN, BEHANDELN UND ANSCHLIEßEND IN DIE ARBEITSUMGEBUNG ZURÜCKFÜHREN.
AR Filtrazioni ist Hersteller von Filteranlagen gegen Ölnebel, Rauch und Staub, seit 25 Jahren auf dem internationalen Markt und Mitglied von UNIARIA, einer Vereinigung der Hersteller von Luftreinigungsanlagen.
Mit diesem Artikel möchte AR Filtrazioni den Unternehmen und ihren Umweltberatern eine vereinfachte Lektüre der italienischen Vorschriften in Bezug auf Luftreiniger, die auf Maschinen montiert werden und die die abgesaugte und gefilterte Luft zurück in die Arbeitsumgebung leiten.
Zunächst wollen wir auf die Fragen der metallverarbeitenden Unternehmen, in Bezug auf die Verwaltungs-technischen Vorschriften, die für den Beitritt zur Allgemeingenehmigung herangezogen werden müssen, antworten:
– sind die einzelnen Absauganlagen mit Rückfuhr der gefilterten Luft in die Arbeitsumgebung normgerecht?
Ja, absolut!
– welche sind die 3 grundlegenden Anforderungen einzelner Filteranlagen mit Rückführung der gereinigten Luft in den Arbeitsplatz und wie bestehende Systeme gesetzeskonform werden können.
– wo liegt der italienische und europäische gesetzliche Grenzwert für die Konzentration von Luftschadstoffen in den metallverarbeitenden Werkstätten?
> Italienischer TLV-Grenzwert 5 mg/m3
> ACGIH-TLV-Grenzwert 0,5 mg/m3
Die Luftreiniger von AR FILTRAZIONI, die mit einer Filterstufe mit Hohem und Sehr Hohem Wirkungsgrad gemäß den europäischen Normen EN 1822 ausgestattet sind, gewährleisten eine Filtereffizienz von bis zu 99,995% für Partikel > 0,15 µ (der mittlere Durchmesser der Partikel, aus denen Dampf besteht, ist stets < 1 µ).
Die Filteranlagen erreichen daher ein sehr hohes Maß an Effizienz und garantieren Leistungen in Bezug auf die Sicherheit wie folgt:
– Ölnebelkonzentrationen am Luftausgang der Reinigungsanlage von: weniger als 0,05 mg/m3, 100-mal niedriger als der italienische TLV-Grenzwert (5 mg/m3) und 10-mal niedriger als der noch restriktivere ACGIH-TLV-Grenzwert (0,5 mg/m3).
– Ölnebelkonzentrationen im Unternehmen von: weniger als 0,2 mg/m3 (hӓufig etwa 0,1 mg/m3). Verursacht durch dutzende von Werkzeugmaschinen wӓhrend der Wintermonate.
*Ergebnisse, die bei einigen Kunden erzielt wurden, gemessen durch externe Beratungsunternehmen.
Die Analyse wird sich ausdrücklich auf Vorschriften stützen, die in Italien gelten, aufgeführt in chronologischer Reihenfolge.
– DLgs 152/2006 „Vorschriften in Bezug auf die Luftqualitӓt und Emissionsreduzierung in die Atmosphäre“,
– DLgs 128/2010 „Änderungen und Ergänzungen der Gesetzesverordnung Nr. 152 vom 3. April 2006 über Umweltvorschriften“.
– Dduo 12772 (Letzteres wurde am 23. Dezember 2011 herausgegeben und als Anhaltspunkt in Italien verwendet).
Den Anhang betreffende Erlӓuterung, über die Tätigkeiten der mechanischen Bearbeitung von Metallen mit einem Gesamtölverbrauch (als solche oder als ölhaltige Fraktion von Emulsionen) von 500 kg/Jahr oder mehr.
Technisch-konstruktive und Verwaltungs bezogene Anforderungen
– Absaugung von Emissionen
– Externe Entlüftung und Wiedereintritt gefilterter Luft in die Arbeitsumgebung
– Verteilte Emission
Vorwort
Die mechanische Bearbeitung wurde bis zum Inkrafttreten des Gesetzesdekrets Nr. 128/2010 (Änderung und Ergӓnzung des Gesetzesdekrets Nr. 152/2006) durch staatliche Vorschriften und durch regionale Vorschriften der Lombardei als ӓußerst gering Luft verschmutzend eingestuft. Dank einer Kommission von Technikern des Sektors, wurde die Realität der mechanischen Bearbeitung herausgestellt, wobei sich ergab, dass Emissionen nicht immer technisch kanalisierbar sind (beispielsweise wegen der Maschinenbeschaffenheit) oder lokale Absaugungen mit Luftrückfürhrung in die Arbeitsumgebung vorzuziehen sind (beispielsweise wegen der ständigen Änderung des für diesen Sektor typischen Maschinenlayouts).
Die Lombardei ist die Region mit der hӧchsten Konzentration von Unternehmen im Maschinenbausektor und hat daher die geltenden Richtlinien in Bezug auf die abgesaugte und mit einem Luftreiniger gefilterte Emission, die in den Arbeitsplatz zurückgeführt wird, festgelegt.
Der Technische Anhang Nr. 32, der im Dezember 2011 von der Region Lombardei veröffentlicht wurde und in Italien als Referenz und Anhaltspunkt gilt, spiegelt schließlich die reale Produktionssituation der Maschinenbauunternehmen wider; in der Tat haben viele Unternehmen aus Gründen der Geschӓftsführung, Brandschutz, Gesundheit, Wirtschaft und Umweltschutz die Verpflichtung zur externen Entlüftung angefochten.
1 ➢ eine Zunahme der Schadstoffkonzentration der externen Emission. Der Grenzwert liegt heute bei 10 mg/m3 (eine enorme Menge, die aus der Werkhalle geleitet wird und dabei die Umwelt in der wir leben verschmutzt).
2 ➢ eine Zunahme der CO2-Emissionen in die Atmosphäre (da Klimaanlagen enorme Luftmengen heizen/ kühlen müssen, die jede Stunde ausgestoßen werden, wobei Strom und Geld verschwendet werden).
In dieser Hinsicht schätzt AR Filtrazioni eine jährliche Energieeinsparung von 415,00 Euro, für jeden installierten Luftreiniger des Modells ARNO 1VF mit 1700 m3/h (unter Berücksichtigung eines Temperaturdeltas von 15°C in den Wintermonaten), mit einer daraus resultierenden Reduzierung der CO2-Emissionen in Höhe von -9000 kg pro Jahr.
Wir verweisen auf die praktische Fallstudie von Uniaria, die die BEACHTLICHEN EINSPARUNGEN verschiedener Unternehmen in diesem Sektor vorstellt.
3 ➢ eine Kostensteigerung für Unternehmen, durch die Anpassungsmaßnahmen und den Betrieb von zentralisierten Absaugsystemen, beispielsweise durch:
– Anwendungsschwierigkeiten aufgrund des Vorhandenseins von Brückenkrӓnen
– Komplexität beim Ändern des Layouts
– Verschwendung von Vollӧl, das nicht direkt in die Werkzeugmaschine zurückgeführt wird
– Brandgefahr
– totaler Absaugungs-/ Produktionsstillstand bei Fehlfunktion und/ oder wӓhrend der Wartung eines Systems.
In diesem Zusammenhang sei auf den Artikel der Firma LONATI spa verwiesen, der in der Zeitschrift Tecnologie Meccaniche veröffentlicht wurde und sich mit der Entscheidung befasst, ein bereits vorhandenes zentralisiertes System aufgrund der bedeutenden wirtschaftlichen Einsparungen zu deinstallieren, um es mit den Systemen von AR Filtrazioni zu ersetzen, die mehr als 80% des reinen Öls zurückgewinnen und es direkt in die Maschine zurückführen.
Im Fall von Lonati spa kann die Einsparung durch eine einfache Multiplikation unter Berücksichtigung der folgenden Faktoren quantifiziert werden:
– Maschinenpark mit 47 Maschinen, die mit Vollöl gekühlt werden.
– 6 Liter Ölnebel werden pro Tag, dank des Zentrifugal-systems von AR Filtrazioni re-kondensiert und direkt in die Maschine zurückgeführt.
– unter Berücksichtigung eines durchschnittlichen Literpreises von 4 Euro für Vollöl
6 l x 4 € x 47 Maschinen x 365 Tage = 411.720 €/Jahr.
Die Einsparungen, die Lonati spa dazu veranlassten, sich für AR Filtrazioni zu entscheiden und ein zentrales System zum Absaugen von Ölnebel zu deinstallieren.
Nachdem die Region Lombardei alle Anträge der verschiedenen Unternehmen/ Vereinigungen gesammelt und geprüft hat, hat das Gesetzesdekret Dduo 12772 ab dem 23. Dezember 2012 ermöglicht, alle realen Möglichkeiten zur Erfüllung des Antrags auf Emissionsgenehmigung zu erläutern, einschließlich der Möglichkeit der Rückführung der abgesaugten und mit einem Luftreiniger auf der Maschine behandelten Emissionen in die Arbeitsumgebung. Dabei wird definiert welche Verfahren, sowie die grundlegenden technischen Merkmale der einzelnen Anlagen, zum Schutz und zur Gewährleistung der Sicherheit am Arbeitsplatz nӧtig sind.
Dies eröffnet Unternehmen viele Anwendungsmӧglichkeiten zur industriellen Luftreinigung, da sie nicht länger ein zentrales Absaugsystem mit externer Entlüftung verwenden müssen, sondern die Lösung wählen können, die am besten zu ihnen passt, einschließlich einzelner Luftreiniger, um den individuellen Produktionsanforderungen der Werkzeugmaschine gerecht zu werden.
Der Anhang Nr. 32 enthält die Verwaltungs-technischen Anforderungen, auf die Bezug genommen werden muss, um die Allgemeingenehmigung einzuhalten.
„Diese Erläuterung definiert die administrativen und Verwaltungs-technischen Kriterien, die die Betreiber bei der Einreichung des Antrags auf Beitritt zur Allgemeingenehmigung und die die zuständigen Stellen bei der Beurteilung derselben Anträge und in der Kontrollphase anwenden müssen.
Insbesondere wird das Folgende thematisiert:
Kriterien für die Einreichung des Beitrittsantrags, für die Mitteilung von Änderungen und zur Anpassung von Anlagen
Kriterien die für die Beurteilung der folgenden möglichen Anwendungslösungen anzuwenden sind:
– abgesaugte und nach außen befördert Emissionen.
– abgesaugte und mit einem Luftreiniger auf der Maschine behandelte Emissionen, die innerhalb des Arbeitsplatzes wieder ausgestoßen werden.
– verteilte Emission (nicht erfasst).
Die Illustration der Berechnungsmethoden, die zur Überprüfung der Einhaltung der verteilten Emission verwendet werden können.“
Für ein Unternehmen, das mechanische Metallbearbeitungen durchführt, wie z.B:
A. Mechanische Bearbeitungen
A.1 Drehen
A.2 Frӓsen
A.3 Ziehen
A.4 Schleifen
A.5 Wickeln
A.6 Gravierung
A.7 Schneiden
A.8 Bohren
A.9 Bohrarbeiten
A.10 Abscheren/Scheren
A.11 Gewinde/Gewindebohren
A.12 Kaltplastische Verformung von Metallen
A.13 Lochstanzen
A.14 Falzen
A.15 Multifunktion mit mehr als einem der oben genannten Phasen
Für die folgenden Rohstoffe:
1. Metalle und Legierungen
2. Schmiermittel
2.1. Graphit
2.2. Emulsion
2.3. Im Kreislauf verwendete Schmieröle
2.4. Kühlschmierstoffe
2.5. Stearate und Ähnliches
Die erste Hürde bei der Bestimmung des Geltungsbereichs des Technischen Anhangs 32 ist die jӓhrlich verbrauchte Menge an Kühlschmierstoff, die mehr als 500 kg/Jahr betragen muss (als solches oder als Anteil einer Emulsion, muss die jӓhrlich verbrauchte Ölmenge als Differenz zwischen der in den Produktionszyklus eingeführten Ӧlmenge und der Menge berechnet werden, die als Altöl zur Entsorgung/ Verwertung zugeführt wird).
Für metallverarbeitende Unternehmen die > 500 kg an Kühlschmierstoff im Jahr verbrauchen, werden die Verwaltungs-technischen Anforderungen der verschiedenen verfügbaren Optionen sofort definiert.
Technisch-konstruktive und Management bezogene Anforderungen
Die folgenden Anforderungen müssen erfüllt werden:
(A) Abgesaugte und nach außen befördert Emissionen
(B) Abgesaugte und mit einem Luftreiniger auf der Maschine behandelte Emissionen, die innerhalb des Arbeitsplatzes wieder ausgestoßen werden
(C) Verteilte Emission (nicht erfasst)
Folgen wir nun dem logischen Faden der sich ausschließlich auf die Luftreiniger, die auf Maschinen installiert werden und die die gefilterte Luft wieder in die Arbeitsumgebung einführen, bezieht (Punkt B) und dessen wichtigste Merkmale hervorgehoben werden sollen.
B) Abgesaugte und mit einem Luftreiniger auf der Maschine behandelte Emissionen, die innerhalb des Arbeitsplatzes wieder ausgestoßen werden. Hinsichtlich des Gesundheits- und Sicherheitsschutzes der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist auf die Gesetzesnormen und technischen Leitlinien zu verweisen, die auf nationaler und regionaler Ebene ausgedrückt werden: Letztere umfassen die entsprechenden Teile des Gesetzesdekrets Ddgs 7629 vom 10. August 2011. In Anbetracht des technologischen Fortschritts, der im letzten Jahrzehnt bei der Gestaltung von Absaugsystemen und ihrer Leistung in Bezug auf die Umwelt und Hygiene erzielt wurde, wird es als durchaus möglich erachtet, die abgesaugte Luft wieder in die Arbeitsumgebung einzubringen, ohne den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, der durch eine Risikobewertung und die Anwendung technischer, organisatorischer und verfahrenstechnischer Maßnahmen zu gewährleisten ist, zu beeintrӓchtigen.
Einer der grundlegenden Aspekte betreffend der 3 technisch-konstruktiven Anforderungen, denen Luftreiniger, mit Luftrückführung in die Arbeitsumgebung, entsprechen müssen:
Einzelne Absauganlagen mit Luftrückführung in die Arbeitsumgebung müssen insbesondere die folgenden drei Verwaltungs-technische Bedingungen erfüllen:
1 –ENDFILTER HEPA 1822
Das System zur Staub-/ Ölnebelabscheidung muss eine Vorbehandlung (z.B. metallisch, synthetisch, elektrostatisch) und einen hocheffizienten Endfilter, gemӓß der Norm UNI EN 1822 beinhalten.
link (Norme EN 1822 Corso Uniaria)
2 –SICHTKONTROLLE ZUR FILTERÜBERWACHUNG
Das System sollte eine Anzeige zur Kontrolle der Funktionsfӓhigkeit vorsehen (z.B. Differenzdruckwӓchter/ Alarm).
3 –JӒHRLICHE INSTANDHALTUNG
Der Mitarbeiter muss das Kontroll-/ Instandhaltungsprogramm der Absauganlagen, gemäß den im Handbuch des Herstellers vorgesehenen Zeitplänen einhalten; in jedem Fall muss mindestens einmal im Jahr eine Wartung der Filteranlagen erfolgen, über die ein Protokoll geführt werden muss.
Die Anlagen von AR Filtrazioni entsprechen vollständig den Anforderungen des technischen Anhangs D.d.u.o 32/2 in Bezug auf Emissionen, die mit einzeln installierten Absauganlagen zur Luftrückführung in die Arbeitsumgebung, behandelt werden.
Es wird den Kunden empfohlen eine Umweltanalyse von einer externen Zertifizierungsstelle durchführen zu lassen, nachdem alle Maschinen mit Luftreinigern von AR Filtrazioni ausgestattet wurden.
In den Fällen, in denen dies geschehen ist, konnten die zuständigen Behörden in der Werkstatt durch Analysen Schadstoffrestkonzentrationen von 0,1 mg/m³ feststellen. Der italienische Grenzwert liegt bei 5 mg/m3. Bedenken Sie, dass die von den zuständigen Behörden akzeptierten Werte von Ort zu Ort variieren können.
Im Durchschnitt werden Werte von 0,5÷1 mg/m³ akzeptiert.
Bitte beziehen Sie sich auf die Berichterstattung im Bollettino ufficiale Tagesausgabe Nr. 2 vom 10. Januar 2012 (D.D.U.O. Technischer Anhang 32/2 Lombardei Region Lombardei vom 10.01.12):
„B) Abgesaugte und mit einem Luftreiniger auf der Maschine behandelte Emissionen, die innerhalb des Arbeitsplatzes wieder ausgestoßen werden
…wird es als durchaus möglich erachtet, die abgesaugte Luft wieder in die Arbeitsumgebung einzubringen, ohne den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, der durch eine Risikobewertung und die Anwendung technischer, organisatorischer und verfahrenstechnischer Maßnahmen zu gewährleisten ist, zu beeintrӓchtigen.“
Erste Konformitätsanforderung gemäß technischem Anhang 32 der Region Lombardei
Jeder Luftreiniger muss serienmäßig mit einem hocheffizienten Filter der Klasse E – EPA oder einem sehr hocheffizienten Filter der Klasse H – HEPA in Übereinstimmung mit den europäischen Normen EN 1822 ausgestattet sein.
AR FILTRAZIONI verbaut diese Art von Filtern seit Jahren standardmäßig, wobei jeder einzelne nach Klasse und Chargendatum identifizierbar ist.
Das Unternehmen hat Zeit und Ressourcen in die Suche nach der höchsten Qualität dieser Art von Filtern aufgewendet, da ihre Qualität eine Garantie für eine lange Lebensdauer und somit für die Reduzierung von Wartungs-/ Austausch-/ Entsorgungseingriffen ist. Die Qualität der Filter, die AR FILTRAZIONI geliefert werden, wird unter anderem durch die Analyse der typischen Anwendungen dieser speziellen Filtertypen nachgewiesen:
E10 – E11 Druckluftfilter für Umgebungen mit hohen Umweltqualitätsstandards: Laboratorien, pharmazeutische Industrie, Krankenhäuser.
H12 – H13 Pharmazeutika, Lebensmittel, Biotechnologie, Operationssäle, Intensivpflege, usw.
Zweite Konformitätsanforderung gemäß technischem Anhang 32 der Region Lombardei
Die Systeme von AR FILTRAZIONI sind mit einer Sichtanzeige der Filterverstopfung, „DRUCKANZEIGE“, ausgestattet, die stets den Grad der Filterverstopfung, sowie den Effizienzgrad überwacht; sie kann analog oder digital sein und auf 4.0 reagieren.
Dritte Konformitätsanforderung gemäß technischem Anhang 32 der Region Lombardei – Wartung – Kundendienst
Eine regelmäßige Wartung der Luftreinigungsanlagen zur Reinigung der internen Umgebung. Seit Jahren arbeitet das Unternehmen direkt bei seinen Kunden mit seinem technischen Fachpersonal, das bei den Kunden die Wartung übernimmt und anschließend eine Fertigstellungserklärung ausstellt.
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